In allen Zeitungen
Gerade habe ich gelernt, was eine Verdachts-Kündigung ist. Hier in der Stadt (und darüber hinaus?) wird nämlich heftig in allen Medien darüber diskutiert, ob der Rauswurf der Angestellten an der Kasse, die Bons im Wert von einem Euro und dreißig Cent in die eigene Tasche gesteckt hat, gerechtfertigt sei. Bei der erwähnten außerordentlichen Kündigungsart wird anhand objektiver Tatsachen vom Verdacht einer strafbaren Handlung ausgegangen, wodurch das Vertrauensverhältnis dauerhaft gestört ist.
Es spricht im speziellen Fall offenbar vieles dafür, dass es sich um eine bewusste Handlung und nicht um ein Versehen handelte. Bleibt die Frage, ob man wegen der Höhe des Schadens den Vorfall als Bagatelle auslegen kann. Mitleid kann vor dem Gesetz nicht geltend gemacht werden, und Straftat ist Straftat. Punkt. Oder doch nicht?
Es spricht im speziellen Fall offenbar vieles dafür, dass es sich um eine bewusste Handlung und nicht um ein Versehen handelte. Bleibt die Frage, ob man wegen der Höhe des Schadens den Vorfall als Bagatelle auslegen kann. Mitleid kann vor dem Gesetz nicht geltend gemacht werden, und Straftat ist Straftat. Punkt. Oder doch nicht?
Herr B. - 25. Feb, 07:16